Mitarbeiter nutzen ChatGPT? Diese Haftungs-Fallen sollten Sie kennen
Wenn Mitarbeiter ChatGPT am Arbeitsplatz nutzen, haften SIE als Arbeitgeber. Betriebsrat, Überwachung und DSGVO – was Sie jetzt regeln müssen.
Die Situation: Ihre Mitarbeiter nutzen ChatGPT – ohne Erlaubnis
60 % der Büromitarbeiter nutzen ChatGPT täglich. Viele davon ohne Wissen oder Erlaubnis des Arbeitgebers.
Das Problem: Sie haften für Datenschutzverstöße, auch wenn Sie nichts davon wussten.
Haftungs-Falle 1: DSGVO-Verantwortlichkeit
Nach DSGVO ist der Arbeitgeber verantwortlich, nicht der Mitarbeiter. Wenn Ihr Sales-Team Kundendaten in ChatGPT eingibt, verstoßen Sie gegen Art. 44 DSGVO.
Bußgeld: Bis zu €20 Millionen oder 4 % des Jahresumsatzes.
Haftungs-Falle 2: Betriebsrat muss zustimmen
ChatGPT kann als Überwachungs- oder Bewertungssystem gelten (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Das bedeutet: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Ohne Betriebsvereinbarung = illegaler Einsatz = Unterlassungsanspruch.
Haftungs-Falle 3: Arbeitnehmer dürfen nicht alles delegieren
Ein Mitarbeiter darf AI nur für Aufgaben nutzen, die seiner Stellenbeschreibung entsprechen. Delegiert er Aufgaben an ChatGPT, die außerhalb seiner Kompetenz liegen, haftet der Arbeitgeber.
Was Sie JETZT tun müssen
- Richtlinie erlassen: Klare Regeln zur AI-Nutzung (was erlaubt, was verboten)
- Betriebsrat einbeziehen: Betriebsvereinbarung zur AI-Nutzung
- DSFA durchführen: Datenschutz-Folgenabschätzung für ChatGPT-Einsatz
- Schulung: Mitarbeiter über Risiken aufklären
- Alternative anbieten: DSGVO-konforme AI bereitstellen
⚠️ Wichtig:
Ein pauschales ChatGPT-Verbot funktioniert nicht. Mitarbeiter nutzen es trotzdem – dann aber unkontrolliert. Besser: DSGVO-konforme Alternative bereitstellen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Im 60-Minuten Strategiegespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen konkrete Lösungen.
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